
Das neue System soll sinkende Einnahmen aus der Kraftstoffbesteuerung ausgleichen und zusätzliche Mittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur bereitstellen.
So wird die Abgabe berechnet
Für rein elektrische Fahrzeuge soll der Satz bei rund 0,022 Euro je gefahrenem Kilometer liegen. Halter von Plug-in-Hybriden zahlen mit etwa 0,011 Euro pro Kilometer die Hälfte. Der endgültige Betrag richtet sich nach der tatsächlichen Fahrleistung des Fahrzeugs.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern würde der Halter eines Elektroautos etwa 330 Euro an den Staat zahlen. Bei einem Plug-in-Hybrid wären es für dieselbe Strecke rund 165 Euro. Die Umrechnung basiert auf einem angenommenen Wechselkurs, weshalb der Betrag in Euro schwanken kann.
Im ersten Jahr des neuen Systems rechnet die britische Regierung mit Einnahmen von etwa 1,3 Milliarden Euro. Mit der wachsenden Zahl elektrifizierter Fahrzeuge auf den Straßen könnten die Einnahmen anschließend steigen.

Warum die neue Abgabe notwendig wurde
Halter von Benzin- und Dieselfahrzeugen tragen über die im Kraftstoffpreis enthaltenen Steuern zur Finanzierung des Straßennetzes bei. Elektroautos benötigen weder Benzin noch Diesel, sodass sich mit ihrer zunehmenden Verbreitung die staatlichen Einnahmen aus den herkömmlichen Kraftstoffabgaben schrittweise verringern.
Elektrofahrzeuge nutzen jedoch dieselben Straßen und belasten den Straßenbelag in vergleichbarem Maße. Einige Modelle wiegen aufgrund ihrer schweren Traktionsbatterie mehr als Fahrzeuge derselben Klasse mit Verbrennungsmotor. Die Kilometerabgabe soll die Infrastrukturkosten auf unterschiedliche Fahrzeugkategorien verteilen.
Abgabe kommt parallel zu strengeren Elektroautoquoten
Die neue Maßnahme wird zeitgleich mit strengeren Vorgaben für den Automobilmarkt eingeführt. Im Jahr 2026 soll der Anteil von Elektroautos an den Neuwagenverkäufen 33 % erreichen. In den ersten sieben Monaten lag der tatsächliche Wert bei 25,3 %, weshalb das vorgegebene Ziel für die Hersteller weiterhin schwer zu erreichen ist.
In den folgenden Jahren sollen die Quoten steigen: auf 38 % im Jahr 2027, 52 % im Jahr 2028, 66 % im Jahr 2029 und 80 % im Jahr 2030. Ab diesem Jahr soll auch der Verkauf neuer Fahrzeuge eingestellt werden, die ausschließlich von einem Benzin- oder Dieselmotor angetrieben werden. Bestimmte Hybridmodelle dürfen voraussichtlich bis 2035 auf dem Markt bleiben. Danach müssen alle neuen Pkw und Transporter die Anforderungen an emissionsfreie Fahrzeuge erfüllen.

Mögliche Folgen für Fahrzeughalter
Die Abgabe auf die tatsächliche Fahrleistung bringt für britische Elektroautohalter laufende Kosten mit sich, die es bislang nicht gab. Bei Fahrzeugen mit geringer jährlicher Laufleistung dürfte der Betrag vergleichsweise moderat bleiben, während er bei intensiver Nutzung deutlicher ins Gewicht fällt.
Für die praktische Umsetzung muss ein transparentes System zur Erfassung der gefahrenen Kilometer geschaffen werden. Der Staat muss festlegen, wie Kilometerstände übermittelt, Angaben überprüft und Zahlungen abgewickelt werden. Gleichzeitig ist der Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
Fazit
Das britische Steuersystem passt sich schrittweise an die wachsende Zahl von Elektroautos an. Die Abgabe für jeden gefahrenen Kilometer soll einen Teil der Einnahmen aus der Besteuerung von Benzin und Diesel ersetzen. Gleichzeitig verändert sie die Berechnung der Betriebskosten elektrischer Fahrzeuge und verteilt die Beteiligung an der Finanzierung des Straßennetzes gleichmäßiger auf verschiedene Antriebsarten.